Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Investora Commercial (Europäische Wirtschaftliche Interessen Vereinigung), Schaurain 21, 83101 Rohrdorf, handelnd unter "Immowoo Group" (nachfolgend "Makler" oder "Vermittler"), und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Vertragsgegenstand ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages (Nachweismakler gem. § 652 BGB) oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute oder unbebaute Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen (Vermittlungsmakler).

§ 2 Vertraulichkeit / Weitergabeverbot

(1) Die durch den Makler übersandten oder übergebenen Angebote, Exposés, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Datenraum-Zugänge und sonstigen Informationen sind streng vertraulich und nur für den jeweiligen Adressaten (Auftraggeber) bestimmt.

(2) Eine Weitergabe an Dritte (auch an verbundene Unternehmen, Berater etc.) ist ohne ausdrückliche, vorherige schriftliche Zustimmung des Maklers untersagt. Bei einem Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung haftet der Auftraggeber dem Makler auf Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision, sofern der Dritte (oder eine Person, an die der Dritte die Informationen weitergegeben hat) den Hauptvertrag abschließt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

§ 3 Entstehen des Provisionsanspruchs

(1) Mit dem Abschluss eines durch den Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages (Miet-, Pacht-, Kauf-, Darlehensvertrag oder Vertrag zur Übertragung von Share-Deals/Gesellschaftsanteilen) wird die Maklerprovision (Courtage) verdient und fällig.

(2) Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag von dem ursprünglich angebotenen abweicht, sofern der wirtschaftliche Erfolg im Wesentlichen identisch ist oder der Vertrag über ein anderes, dem Auftraggeber durch den Makler nachgewiesenes Objekt des betreffenden Vertragspartners zustande kommt.

(3) Der Provisionsanspruch entsteht ebenfalls, wenn der Vertragspartner des durch den Makler nachgewiesenen Hauptvertrags eine natürliche oder juristische Person ist, die zu dem Auftraggeber in einer ständigen in familiärer oder gesellschaftsrechtlicher Verbundenheit steht, und der Vertragsabschluss auf dem Nachweis oder der Vermittlung des Maklers beruht.

§ 4 Vorkenntnis

(1) Ist dem Auftraggeber ein durch den Makler nachgewiesenes Objekt bzw. die Gelegenheit zum Vertragsabschluss bereits vorher bekannt, so ist er verpflichtet, dies dem Makler unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt des Exposés/der Information) unter Angabe der Quelle schriftlich (z.B. per E-Mail) mitzuteilen.

(2) Erfolgt diese Mitteilung nicht oder nicht fristgerecht, verwirkt der Auftraggeber das Recht, sich auf Vorkenntnis zu berufen. Der Makler hat in diesem Fall bei Abschluss eines Hauptvertrages einen vollumfänglichen Provisionsanspruch, sofern er aktiv beratend oder verhandelnd aufzeigend tätig war.

§ 5 Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (sowohl Käufer als auch Verkäufer) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, soweit kein gesetzliches Verbot (§ 656c BGB) entgegensteht und keine Interessenkollision vorliegt. Bei Doppeltätigkeit verpflichtet sich der Makler zu strenger Unparteilichkeit.

§ 6 Haftungsbegrenzung / Objektangaben

(1) Die objektbezogenen Angaben des Maklers (z.B. Größe, Ertrag, Baujahr, Zustand, Baugenehmigungen) basieren abweichungsfrei auf den Informationen und Datenblättern, die ihm vom Verkäufer, Vermieter oder sonstigen Dritten erteilt wurden. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Angaben wird keine Haftung übernommen. Eine Due-Diligence (technisch, rechtlich, kaufmännisch) obliegt alleinig dem Käufer.

(2) Der Makler haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 7 Aufwendungsersatz

Soweit zwischen dem Auftraggeber und dem Makler vertraglich vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages nachweislich entstandenen, angemessenen Aufwendungen (z. B. Inseratskosten, Erstellung von virtuellen Rundgängen, Notarkosten bei geplatzten Beurkundungen) zu erstatten, falls ein Vertragsabschluss nicht infolge eines vom Makler zu vertretenden Umstandes zustande kommt.

§ 8 Geldwäschegesetz (GwG)

Der Makler ist nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die entsprechenden erforderlichen Informationen (z.B. Ausweiskopien, Handelsregisterauszüge) zur Verfügung zu stellen (§ 11 Abs. 6 GwG) und etwaige Änderungen im Verlaufe der Geschäftsbeziehung unverzüglich mitzuteilen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Geschäftssitz des Maklers in Würzburg.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, sofern eine solche existiert.